Ich will's wissen!

Mehr Informationen

Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung –
für verbindliche Transparenz beim Einkauf

Wie wurde das Tier gehalten, von dem mein Lebensmittel stammt? Eine bewusste Kaufentscheidung setzt klare Informationen voraus. Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt – und schafft dadurch Transparenz und Klarheit auf den ersten Blick.

Zunächst gilt sie für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Lebensmittel aus dem Ausland können freiwillig gekennzeichnet werden.

Die Haltungsformen
für Schweine

Wählen Sie bitte eine der Haltungsformen aus, um weitere Informationen zu erhalten.

Wählen Sie eine der obigen Haltungsformen aus, um sich hier Informationen anzeigen zu lassen.

So leben die Schweine in der Haltungsform Stall

In der Haltungsform „Stall“ hat jedes Tier in Abhängigkeit von der Gewichtsklasse zwischen 0,5 und 1 Quadratmeter zur Verfügung. Schweine mit 30-50 kg haben pro Tier 0,5 m² Fläche im Stall, mit 50-110 kg sind es 0,75 m², mit über 110 kg ist es 1 m². Die Tiere leben im geschlossenen Warmstall. Das ist die gesetzliche Mindestanforderung an die Schweinehaltung. Den Tieren steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial zur Verfügung, z. B. Sägespäne oder Stroh.

So leben die Schweine in der Haltungsform Stall+Platz

Bei der Haltungsform „Stall+Platz“ gibt es zwei Varianten. Gemeinsam ist beiden Varianten: Die Schweine leben in einem geschlossenen oder überwiegend geschlossenen Warmstall und haben im Vergleich zur Haltungsform „Stall“ mindestens 12,5 Prozent mehr Platz. Schweine mit 30-50 kg haben pro Tier 0,563 m² Fläche im Stall, mit 50-110 kg sind es 0,844 m², mit über 110 kg sind es 1,125 m². Allen Schweinen steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial (z. B. Sägespäne oder Stroh) sowie zusätzlich dazu Raufutter (z. B. Heu oder Stroh), zur Verfügung.

Variante 1

Im Stall sind die Buchten durch verschiedene Elemente strukturiert, zum Beispiel Trennwände, Kontaktgitter, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche, geeignete Scheuervorrichtungen, Tränken mit offener Wasserfläche oder einem weichen oder eingestreuten Liegebereich. 

Variante 2

Den Schweinen steht jederzeit ein Auslauf zur Verfügung, so dass sie äußere Witterungseinflüsse und Umwelteindrücke wahrnehmen können. Dabei gelten die oben genannten Flächenvorgaben für die Gesamtfläche aus Platz im Stall und Auslauf.

So leben die Schweine in der Haltungsform Frischluftstall

In dieser Haltungsform haben die Tiere die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Klimabereichen aufzuhalten. Den „Frischluftstall“ gibt es in zwei Varianten:

Variante 1

Den Schweinen wird innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht: Jedes Tier hat jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen. Schweine mit 30-50 kg haben pro Tier 0,7 m² Fläche im Stall, mit 50-110 kg sind es 1,3 m², mit 110-120 kg sind es 1,3 m², mit über 120 kg sind es 1,5 m². Der Bundesrat hat am 7. Juli 2023 der 8. Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (8. Änderungsverordnung) nicht zugestimmt – daraus folgt, dass diese Bodenflächen verringert werden können, soweit Gründe des Tierschutzes nicht entgegenstehen, wobei der gesetzliche Mindeststandard nicht unterschritten werden darf. Allen Schweinen steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial (z. B. Sägespäne oder Stroh) zur Verfügung.

Variante 2

Als Frischluftställe gelten auch überwiegend geschlossene Warmställe mit Auslauf, sofern die Gesamtfläche im Stall und im Auslauf mindestens folgende Größen hat: Schweine mit 30-50 kg haben pro Tier 0,7 m² Fläche im Stall, mit 50-110 kg sind es 1,1 m², mit 110-120 kg sind es 1,1 m², mit über 120 kg sind es 1,4 m². Den Schweinen steht jederzeit ein Auslauf zur Verfügung, so dass sie äußere Witterungseinflüsse und Umwelteindrücke wahrnehmen können. Allen Schweinen steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial (z. B. Sägespäne oder Stroh) zur Verfügung.

So leben die Schweine in der Haltungsform Auslauf/Weide

Mindestens 50 Prozent mehr Platz bei der Auslaufhaltung als in der Haltungsform „Stall“ und jederzeit ins Freie – das sind die Charakteristika der Haltungsform „Auslauf/Weide“. 

Für die Haltungsform gibt es zwei Varianten:

Variante 1: Auslauf

In der Variante „Auslauf“ haben die Tiere neben dem überwiegend geschlossenen Warmstall einen Auslauf und können einen eingestreuten Liegebereich (z. B. mit Stroh ausgelegt) nutzen. Die Schweine haben insgesamt mindestens 50 Prozent mehr Platz als in der Haltungsform „Stall“ , dem gesetzlichen Mindeststandard. Schweine mit 30-50 kg haben pro Tier 0,5 m² Fläche im Stall sowie 0,25 m² im Auslauf, mit 50-110 kg sind es 1,0 m² Stall sowie 0,5 m² Auslauf, mit 110-120 kg sind es 1,0 m² Stall sowie 0,5 m² Auslauf, mit über 120 kg sind es 1,5 m² Stall sowie 0,8 m² Auslauf. Allen Schweinen steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial (z. B. Sägespäne oder Stroh) zur Verfügung.

Variante 2: Weide

„Weide“ bedeutet, dass die Schweine dauerhaft im Freien leben, ohne festen Stall. Auf der Weide können sie eine Schutzeinrichtung mit Liegebereich nutzen. Allen Schweinen steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial (z. B. Sägespäne oder Stroh) zur Verfügung.

So leben die Schweine in der Haltungsform Bio

Die Schweine haben hier mindestens 150 Prozent mehr Platz als in der Haltungsform „Stall“, dem gesetzlichen Mindeststandard. Schweine mit 35-50 kg haben pro Tier 0,8 m² Fläche im Stall sowie 0,6 m² Auslauf, mit 50-85 kg sind es 1,1 m² Stall sowie 0,8 m² Auslauf, mit 85-110 kg sind es 1,3 m² Stall sowie 1 m² Auslauf, mit über 110 kg sind es 1,5 m² Stall sowie 1,2 m² Auslauf.

Für die Bio-Haltung gelten die Anforderungen des EU-Öko-Rechtsrahmens – beispielsweise die Einstreu mit Stroh oder anderen Naturmaterialien und eine Mindest-Säugezeit von 40 Tagen. Der Einsatz von Tierarzneimitteln ist streng reglementiert – chemisch-synthetische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika dürfen unter strengen Bedingungen und unter der Verantwortung eines Tierarztes verabreicht werden, wenn die Behandlung mit pflanzlichen und anderen Mitteln ungeeignet ist. 

Grundsätzlich werden Bio-Schweine mit 100 % biologisch erzeugten Futtermitteln gefüttert. 30 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb selbst oder – falls nicht möglich – aus derselben Region stammen. Wenn bestätigt wird, dass ökologische Eiweißfuttermittel nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, dürfen lediglich an Ferkel unter 35 Kilogramm bis zu 5 Prozent  nichtbiologisch erzeugte Eiweißfuttermittel verfüttert werden, da bei Jungtieren in dieser Phase die Versorgung mit essentiellen Aminosäuren besonders entscheidend ist.

Kennzeichnung bei gemischten Lebensmitteln

Enthält eine Verpackung mehrere (zumindest teilweise) kennzeichnungspflichtige Lebensmittel oder handelt es sich um ein „gemischtes" Lebensmittel wie z.B. Hackfleisch, so sind in der Regel die jeweiligen Anteile der einzelnen enthaltenen Haltungsformen in 5 % Schritten gerundet anzugeben. In bestimmten Fällen ist eine anteilsgenaue Angabe nicht erforderlich. Dann enthält das Lebensmittel oder die Verpackung jedoch mindestens 80 % der angegebenen Haltungsform.

Bewusst Einkaufen mit der Tierhaltungskennzeichnung

Wie wurde das Tier gehalten, von dem das Fleisch im Einkaufskorb stammt? 84 Prozent der im BMEL-Ernährungsreport 2024 befragten Personen ist diese Information auf der Verpackung wichtig. Mit der staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft bewusste Kaufentscheidungen treffen.

Die Tierhaltungskennzeichnung

Die Tierhaltungskennzeichnung informiert Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und übersichtlich über die Art und Weise der Tierhaltung, aus der das Fleisch stammt. Die entsprechende Haltungsform ist schwarz markiert. Ein QR-Code führt zu Detailinformationen über die einzelnen Haltungsformen.

Generell ist die Kennzeichnung schwarz-weiß. Es kann jedoch auch eine mintgrüne Variante eingesetzt werden, um besser auf der Verpackung sichtbar zu sein.

Die Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher

  1. Transparenz

    Wie wurde „mein“ Schwein gehalten? Das können Verbraucherinnen und Verbraucher demnächst mit einem Blick auf der Verpackung erkennen. Denn: Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform.

  2. Klarheit und Orientierung

    Die Kennzeichnung erleichtert eine bewusste Kaufentscheidung. Sie ist übersichtlich und bietet schnelle Orientierung beim Einkauf.

  3. Verlässlichkeit

    Auf die staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist Verlass. Frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen und verarbeiteten Tieren stammt, muss gekennzeichnet werden. Ausländische Erzeugerinnen und Erzeuger können ihre Produkte für den deutschen Markt freiwillig kennzeichnen. 

Fakten zur Tierhaltungskennzeichnung

  • Die Kennzeichnung ist einheitlich und verpflichtend.

    Gekennzeichnet wird zunächst frisches Schweinefleisch. Im Gegensatz zu bisherigen freiwilligen Kennzeichnungen ist die staatliche Tierhaltungskennzeichnung für alle schweinehaltenden Betriebe verpflichtend und einheitlich in ganz Deutschland.

  • Schweinehaltende Betriebe müssen der zuständigen Behörde die Haltungsform ihrer Schweine mitteilen.

    Die Betriebe müssen den Behörden ihres Bundeslandes Nachweise, wie Pläne, Fotos oder Zertifikate über die Haltungsform ihrer Schweine zur Verfügung stellen. 

     

     

  • Die Angaben der Betriebe werden kontrolliert.

    Das Kontrollieren der Betriebe ist Aufgabe der Bundesländer. Die zuständigen Behörden erhalten die Angaben und Nachweise zu den Haltungsformen von den Betrieben und sorgen durch regelmäßige Überwachung für ihre Einhaltung.

  • Ab 2025 verbindlich für alle Erzeuger.

    Seit Inkrafttreten des Gesetzes im August 2023 gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, bis die Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch verpflichtend wird. In der Zwischenzeit kann die staatliche Tierhaltungskennzeichnung bereits freiwillig genutzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Kontakt

Sie haben Fragen?

Der Verbraucherlotse für Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlichen Verbraucherschutz ist zentrale Anlaufstelle für Bürgeranfragen. Er wird für das BMEL von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betrieben.

So erreichen Sie den Verbraucherlotsen:

Per Telefon, montags bis donnerstags, 9 Uhr bis 17 Uhr: 0228 - 24 25 26 27

Per Fax: 030 - 18 10 68 45 71 11

Per E-Mail: info(at)verbraucherlotse.de 

Per Brief: Anschrift: Verbraucherlotse, 53168 Bonn