Informationen für Anwender

Was bringt die staatliche Tierhaltungskennzeichnung? Für wen und was ist sie verpflichtend? Welche Haltungsformen gibt es? Und worauf müssen Landwirtinnen, Landwirte und Lebensmittelbetriebe (Schlacht-, Zerlege- und Verpackungsbetriebe sowie Metzgereien und Handelsbetriebe) bei der Anwendung und Einführung achten? Alle Informationen rund um die verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung und deren Ziele, die Haltungsformen und die Schritte zur Kennzeichnung für tierhaltende Betriebe und Lebensmittelunternehmen erfahren Sie hier.

Tierhaltungsformen sichtbar machen

Die Kennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren und erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung. Gleichzeitig ermöglicht sie Landwirtinnen und Landwirten, Leistungen für mehr Tierwohl auf dem Markt sichtbar zu machen.

Die Kennzeichnungspflicht gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt. Eine Ausweitung auf verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung / Gastronomie ist für 2024 geplant. Danach folgen weitere Tierarten, Produkte und Vertriebswege. Die Kennzeichnung entsprechender ausländischer Ware für den deutschen Markt kann freiwillig erfolgen.

Rechtsgrundlage ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Es regelt die Anwendung der Kennzeichnung und gibt die Kriterien für die einzelnen Haltungsformen vor. 

Die Etappen der Tierhaltungskennzeichnung

  1. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist im August 2023 in Kraft getreten.

  2. Bis zum 1. August 2024 waren (bestehende) tierhaltende Betriebe verpflichtet, ihre Haltungseinrichtungen und Haltungsformen gegenüber der zuständigen Behörde mitzuteilen.

  3. Ab dem 1. August 2025 greift die Pflicht zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die zur Abgabe an den Endverbraucher abgegeben werden. Vorher kann bereits freiwillig gekennzeichnet werden.

Vorteile und Fakten

Die verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung...

  • …ist für inländische Ware verpflichtend und schafft damit einen transparenten, verlässlichen und verbindlichen Rahmen für alle Marktakteure in Deutschland.

  • …unterscheidet zwischen fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio. 

  • …verpflichtet tierhaltende Betriebe, die Haltungsform ihrer Tiere mitzuteilen, und Lebensmittelunternehmen, Waren entsprechend zu kennzeichnen.

  • …kennzeichnet den jeweiligen Ist-Zustand – neue Anforderungen an die Tierhaltung sind nicht damit verbunden.

  • …wird durch die jeweils zuständigen Behörden der Bundesländer kontrolliert.

     

Die Haltungsformen

Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen:

  • Stall
  • Stall+Platz
  • Frischluftstall
  • Auslauf/Weide
  • Bio 

Ausschlaggebend für die Kennzeichnung ist die Haltungsform während der Mast der Tiere.

Mehr Informationen zu den Haltungsformen

Die Schritte zur Tierhaltungskennzeichnung

Die Tierhaltungskennzeichnung erfolgt in mehreren Schritten. Der Aufwand für tierhaltende Betriebe soll möglichst gering sein. Deshalb müssen Angaben, die der Behörde schon vorliegen, nicht erneut gemacht werden. Das gilt auch für Aufzeichnungen, die bereits aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften zu führen sind. Neue Anforderungen an die Tierhaltung sind mit der Kennzeichnung nicht verbunden.

Mehr Informationen zu den Schritten zur Kennzeichnung

Kennzeichnung & weitere Downloads

Auf der Download-Seite finden Sie weiterführende Informationen, Checklisten und Toolkits für eine erfolgreiche Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung.

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Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zu Zielen, Anwendungsbereich, Kontrolle, Umsetzung sowie rechtlichen Aspekten der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung sind in den FAQs zusammengestellt.

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