Die Schritte zur Tierhaltungskennzeichnung

Die Schritte zur Kennzeichnung für Marktakteure

Die Tierhaltungskennzeichnung erfolgt in mehreren Schritten. Der Aufwand für tierhaltende Betriebe soll möglichst gering sein. Deshalb müssen Angaben, die der Behörde schon vorliegen, nicht erneut gemacht werden. Das gilt auch für Aufzeichnungen, die bereits aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften zu führen sind. Neue Anforderungen an die Tierhaltung sind mit der Kennzeichnung nicht verbunden. Das Vorgehen bei der Kennzeichnung unterscheidet sich für inländische und ausländische Betriebe.

Inländische tierhaltende Betriebe

Schlacht-, Zerlege-, Verpackungs- und Handelsbetriebe

Freiwillige Kennzeichnung von Fleisch aus anderen EU-Staaten und Drittländern

Zuständige Behörden