Die Herkunfts- und Haltungskennzeichnung sind voneinander unabhängige Vorhaben.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, eine umfassende Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel einzuführen. In bestimmten Fällen ist bereits heute eine Herkunftskennzeichnung verpflichtend, unter anderem für vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweinefleisch. Hier kann also heute schon Herkunft und Haltung in der Kennzeichnung verbunden werden.
Die bereits bestehenden Herkunftskennzeichnungspflichten sollen ausgeweitet werden, soweit es Deutschland nach EU-Recht regeln darf. Hierzu hat das Kabinett eine Verordnung verabschiedet, mit der die verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei nicht vorverpacktem frischem, gekühltem und gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch geregelt wird, also z.B. an der Fleischtheke. Mit der erfolgten Zustimmung des Bundesrats kann die Verordnung im Frühjahr 2024 in Kraft treten.
Für den nächsten Schritt ist eine Regelung der Herkunftskennzeichnung für Fleisch in der Außer-Haus-Verpflegung in Planung.
Daneben unterstützt die Bundesregierung die Pläne der EU-Kommission, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung EU-weit auf weitere Lebensmittel auszuweiten, unter anderem Milch, Milch als Zutat, Fleisch als Zutat.