Die Herkunfts- und Haltungskennzeichnung sind voneinander unabhängige Vorhaben.
Bei vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch sind Herkunftsinformationen nach den europäischen Regelungen des allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrechts EU-weit verpflichtend anzugeben. Eine EU-rechtliche Herkunftskennzeichnungspflicht gilt zudem, wenn ohne eine Herkunftsangabe eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher drohen würde und wenn die Herkunft der Primärzutat von der auslobten Herkunft des Lebensmittels abweicht.
Darüber hinaus ist in Deutschland per Verordnung geregelt, dass die geltenden EU-Regeln für vorverpacktes Fleisch auch auf nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ausgeweitet sind. Das betrifft somit unverarbeitetes Fleisch, das zum Beispiel in der Fleischtheke angeboten wird, etwa beim Metzger, Supermarkt, Hofladen oder Wochenmarkt (bei unverpacktem Rindfleisch musste bereits zuvor die Herkunft gekennzeichnet werden).